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c)
der Erwerb, das Halten, der Schutz, die
dauernde Verwaltung und Verwertung, die
gelegentliche Veräußerung von
Immaterialgütern aller Art, insbesondere
von Marken, Unternehmensberatung sowie
die Vornahme aller Geschäfte, die damit
unmittelbar oder mittelbar im
Zusammenhang stehen. Gegenstand des
Unternehmens ist des Weiteren - soweit
erforderlich erst nach Vorliegen der jeweils
notwendigen Genehmigungen - der Erwerb,
die Errichtung, der Betrieb, die Anpachtung,
die Veräußerung, die Vermittlung von
Hotels, Restaurants und artverwandter
Betriebe sowie die Vornahme aller
Geschäfte, die damit unmittelbar oder
mittelbar im Zusammenhang stehen. |
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a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Ferner wurde die allgemeine Vertretungsregelung geändert
und entsprechend der Gesellschaftsvertrag in § 5
(Geschäftsführung und Vertretung).
§§ 8 bis 11 der bisherigen Satzung wurden gestrichen, die
Nummerierung angepaßt.
Ferner wurde § 6 (Rechte der Gesellschafter), § 7
(Gesellschafterbeschlüsse und Gesellschafterversammlung),
§ 13 - nunmehr § 9 - (Jahresabschluss und
Ergebnisverwendung) geändert.
Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. |
a)
19.12.2024
Dr. Stephan |