HRB 12161: Dornhöfer Haustechnik GmbH, Wiesbaden, Hochheimer Straße 63/65, 55246 Mainz-Kostheim. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dornhöfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 13.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 12161: Dornhöfer Haustechnik GmbH, Wiesbaden, Hochheimer Straße 63/65, 55246 Mainz-Kostheim. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Abé, Thomas, Mainz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dornhöfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 112) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.