DoubleClick GmbH Deutschland, Hamburg, (Falkenried/Straßenbahnring 4, 20251 Hamburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DoubleClick Germany Holding GmbH am 13.11.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
DoubleClick GmbH Deutschland, Hamburg, (Falkenried/Straßenbahnring 4, 20251 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2008 mit der Abacus Holdings GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 148849) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DoubleClick GmbH Deutschland, Hamburg, (Falkenried/Straßenbahnring 4, 20251 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2008 mit der DoubleClick Germany Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80880) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DoubleClick GmbH Deutschland, Hamburg (Falkenried/Straßenbahnring 4, 20251 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Arora, Nikesh, London SWIX OBD, * ‒.‒.‒‒; Herlihy, John, Ballinteer Dublin 16, * ‒.‒.‒‒; Law, Graham, Dublin 14, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DoubleClick GmbH Deutschland, Hamburg (Falkenried/Straßenbahnring 4, 20251 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Beirne, Sharon, Dublin 6, Ireland, * ‒.‒.‒‒; Calarco, Carl Anthony, New York, * ‒.‒.‒‒; Ruff, Eric Christopher, New York, USA, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Martin, Lloyd, Cupertino/USA, * ‒.‒.‒‒; Walker, Kent, Palo Alto/USA, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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