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Dr. Şahin help gGmbH, Köln (HRB 105819)

Firmendaten

Anschrift
Neumarkt 1 c
50667 Köln
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: dr-sahin.help
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2021
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 105819
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Dr. Şahin help gGmbH aus Köln ist im Handelsregister Köln unter der Nummer HRB 105819 verzeichnet. Nach der Gründung am 19.03.2021 hat die Dr. Şahin help gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Auftrag der Gesellschaft und ihrer Organe ist die selbstlose Hilfe für hilfsbedürftige Menschen im In- und Ausland, insbesondere für minderjährige Waisenkinder, bedürftige Familien und Menschen mit Migrationshintergrund, weiterhin die selbstlose Hilfe in Entwicklungsländern sowie in Katastrophenfällen, bspw. bei Naturkatastrophen. (2) Zwecke der Gesellschaft sind 1. die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, 2. die Förderung von Bildung und Erziehung, 3. die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, 4. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, 5. die Förderung des Katastrophenschutzes, 6. die Förderung der Religion und 7. die Unterstützung von im Sinne des § 53 der Abgabenordnung körperlich, geistig, seelisch und/oder wirtschaftlich hilfsbedürftigen Menschen. (3) Die Zwecke der Gesellschaft werden in erster Linie verwirklicht durch die Zuwendung von Mitteln an andere Körperschaften sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts (Fördertätigkeit i.S. des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung). Die Zuwendung von Mitteln an privatrechtlich verfasste Körperschaften, die in Deutschland der unbeschränkten oder der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, setzt voraus, dass diese ihrerseits in Deutschland wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigt sind. Gefördert werden sollen insbesondere folgende Projekte und Maßnahmen: 1. die Errichtung und Modernisierung sowie die Tragung von laufenden Betriebskosten von Kinderheimen und Waisenhäusern, Schulen und Einrichtungen für die Tagesbetreuung von Kindern, 2. die Hausaufgabenbetreuung, insbesondere für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien, 3. die Durchführung von Deutsch- und Integrationskursen für Menschen mit Migrationshintergrund, 4. die Verteilung von medizinischem Gerät und Medikamenten, Lebensmitteln (Essenspaketen), Bekleidung (Kleidungspaketen) und Gegenständen für den Schulbesuch (z.B. Bücherpakete), 5. die Errichtung und Reparatur von Infrastruktur der Daseinsvorsorge in Entwicklungsländern und in Katastrophenfällen, z.B. Wasserbrunnen und Wasseraufbereitungsanlagen sowie 6.die Zuwendung von Opfertieren an bedürftige Familien muslimischen Glaubens. (4) Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch durch operative Tätigkeiten verfolgen, z.B. durch 1. die Planung, Organisation und Durchführung von Hilfsaktionen bei Naturkatastrophen, etwa durch den Kauf, die Aufstellung und Bewirtschaftung von Wohncontainern für obdachlose Menschen in Erdbebengebieten, weiterhin durch die Verteilung von medizinischem Gerät, Medikamenten, Stromgeneratoren, Lebensmitteln (Essenspaketen), Bekleidung (Kleidungspaketen) und sonstigen Dingen des täglichen Bedarfs, 2. die Organisation von Patenschaften für Waisenkinder sowie hilfsbedürftige Kinder im In- und Ausland. Bei Verwirklichung ihrer Satzungszwecke durch operative Tätigkeiten kann sich die Gesellschaft der Unterstützung sog. Hilfspersonen i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen. (5) Die Erfüllung der Satzungszwecke ist nicht auf Angehörige eines Landes oder nationale Grenzen bezogen und wird auch dadurch nicht eingeschränkt. Die Gesellschaft muss in einzelnen Jahren nicht sämtliche Satzungszwecke (Zwecke im engeren Sinn und diesbezügliche Zweckverwirklichungsmaßnahmen) und auch jahresübergreifend nicht jeden Satzungszweck mit gleicher Intensität verfolgen. Es können auch nur einzelne Themenfelder oder innerhalb eines Themenfeldes auch nur einzelne Teile nach Wahl der Organe der Gesellschaft gefördert werden. Welche Satzungszwecke die Gesellschaft mit welcher Intensität verfolgt, steht im Ermessen der Geschäftsführung. Die Gesellschaft sollte allerdings jeden Zweck innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mindestens einmal verfolgen. (6) Rechtsansprüche auf Leistungen der Gesellschaft stehen den durch die Gesellschaft Begünstigten aufgrund dieses Gesellschaftsvertrags nicht zu.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Dr. Şahin help gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 24.02.2023)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 c)
(1) Auftrag der Gesellschaft und ihrer
Organe ist die selbstlose Hilfe für
hilfsbedürftige Menschen im In- und
Ausland, insbesondere für minderjährige
Waisenkinder, bedürftige Familien und
Menschen mit Migrationshintergrund,
weiterhin die selbstlose Hilfe in
Entwicklungsländern sowie in
Katastrophenfällen, bspw. bei
Naturkatastrophen.
(2) Zwecke der Gesellschaft sind
1. die Förderung der Kinder- und
Jugendhilfe,
2. die Förderung von Bildung und
Erziehung,
3. die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge,
4. die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit,
5. die Förderung des
Katastrophenschutzes,
6. die Förderung der Religion und
7. die Unterstützung von im Sinne des § 53
der Abgabenordnung körperlich, geistig,
seelisch und/oder wirtschaftlich
hilfsbedürftigen Menschen.
(3) Die Zwecke der Gesellschaft werden in
erster Linie verwirklicht durch die
Zuwendung von Mitteln an andere
Körperschaften sowie an juristische
Personen des öffentlichen Rechts
(Fördertätigkeit i.S. des § 58 Nr. 1 der
Abgabenordnung). Die Zuwendung von
Mitteln an privatrechtlich verfasste
Körperschaften, die in Deutschland der
unbeschränkten oder der beschränkten
Steuerpflicht unterliegen, setzt voraus, dass
diese ihrerseits in Deutschland wegen
Gemeinnützigkeit steuerbegünstigt sind.
Gefördert werden sollen insbesondere
folgende Projekte und Maßnahmen:
1. die Errichtung und Modernisierung sowie
die Tragung von laufenden Betriebskosten
von Kinderheimen und Waisenhäusern,
Schulen und Einrichtungen für die
Tagesbetreuung von Kindern,
2. die Hausaufgabenbetreuung,
insbesondere für Kinder und Jugendliche
aus sozial schwachen Familien,
3. die Durchführung von Deutsch- und
Integrationskursen für Menschen mit
Migrationshintergrund,
4. die Verteilung von medizinischem Gerät
und Medikamenten, Lebensmitteln
(Essenspaketen), Bekleidung
(Kleidungspaketen) und Gegenständen für
den Schulbesuch (z.B. Bücherpakete),
5. die Errichtung und Reparatur von
Infrastruktur der Daseinsvorsorge in
Entwicklungsländern und in
Katastrophenfällen, z.B. Wasserbrunnen
und Wasseraufbereitungsanlagen sowie
6.die Zuwendung von Opfertieren an
bedürftige Familien muslimischen
Glaubens.
(4) Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch
durch operative Tätigkeiten verfolgen, z.B.
durch
1. die Planung, Organisation und
Durchführung von Hilfsaktionen bei
Naturkatastrophen, etwa durch den Kauf,
die Aufstellung und Bewirtschaftung von
Wohncontainern für obdachlose Menschen
in Erdbebengebieten, weiterhin durch die
Verteilung von medizinischem Gerät,
Medikamenten, Stromgeneratoren,
Lebensmitteln (Essenspaketen),
Bekleidung (Kleidungspaketen) und
sonstigen Dingen des täglichen Bedarfs,
2. die Organisation von Patenschaften für
Waisenkinder sowie hilfsbedürftige Kinder
im In- und Ausland.
Bei Verwirklichung ihrer Satzungszwecke
durch operative Tätigkeiten kann sich die
Gesellschaft der Unterstützung sog.
Hilfspersonen i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 2
der Abgabenordnung bedienen.
(5) Die Erfüllung der Satzungszwecke ist
nicht auf Angehörige eines Landes oder
nationale Grenzen bezogen und wird auch
dadurch nicht eingeschränkt. Die
Gesellschaft muss in einzelnen Jahren
nicht sämtliche Satzungszwecke (Zwecke
im engeren Sinn und diesbezügliche
Zweckverwirklichungsmaßnahmen) und
auch jahresübergreifend nicht jeden
Satzungszweck mit gleicher Intensität
verfolgen. Es können auch nur einzelne
Themenfelder oder innerhalb eines
Themenfeldes auch nur einzelne Teile nach
Wahl der Organe der Gesellschaft gefördert
werden. Welche Satzungszwecke die
Gesellschaft mit welcher Intensität verfolgt,
steht im Ermessen der Geschäftsführung.
Die Gesellschaft sollte allerdings jeden
Zweck innerhalb eines Zeitraums von drei
Jahren mindestens einmal verfolgen.
(6) Rechtsansprüche auf Leistungen der
Gesellschaft stehen den durch die
Gesellschaft Begünstigten aufgrund dieses
Gesellschaftsvertrags nicht zu.
b)
Nach Änderung des Wohnortes weiterhin
Geschäftsführer:
Hilal, Mehmet, Köln, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens) Abs. 4 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
23.02.2023
Asmussen
Calendar 28.04.2021
Neueintragung

HRB 105819: Dr. Şahin help gGmbH, Köln, Neumarkt 1 c, 50667 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2021. Geschäftsanschrift: Neumarkt 1 c, 50667 Köln. Gegenstand: Auftrag der Gesellschaft und ihrer Organe ist die selbstlose Hilfe für hilfsbedürftige Menschen im In- und Ausland, insbesondere für minderjährige Waisenkinder, bedürftige Familien und Menschen mit Migrationshintergrund, weiterhin die selbstlose Hilfe in Entwicklungsländern sowie in Katastrophenfällen, bspw. bei Naturkatastrophen. Zwecke der Gesellschaft sind 1.die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, 2.die Förderung von Bildung und Erziehung, 3.die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, 4.die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, 5.die Förderung des Katastrophenschutzes, 6.die Förderung der Religion und 7.die Unterstützung von im Sinne des § 53 der Abgabenordnung körperlich, geistig, seelisch und/oder wirtschaftlich hilfsbedürftigen Menschen. Die Zwecke der Gesellschaft werden in erster Linie verwirklicht durch die Zuwendung von Mitteln an andere Körperschaften sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts (Fördertätigkeit i.S. des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung). Die Zuwendung von Mitteln an privatrechtlich verfasste Körperschaften, die in Deutschland der unbeschränkten oder der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, setzt voraus, dass diese ihrerseits in Deutschland wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigt sind. Gefördert werden sollen insbesondere folgende Projekte und Maßnahmen: 1.die Errichtung und Modernisierung sowie die Tragung von laufenden Betriebskosten von Kinderheimen und Waisenhäusern, Schulen und Einrichtungen für die Tagesbetreuung von Kindern, 2.die Hausaufgabenbetreuung, insbesondere für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien, 3.die Durchführung von Deutsch- und Integrationskursen für Menschen mit Migrationshintergrund, 4.die Verteilung von medizinischem Gerät und Medikamenten, Lebensmitteln (Essens-paketen), Bekleidung (Kleidungspaketen) und Gegenständen für den Schulbesuch (z.B. Bücherpakete), 5.die Errichtung und Reparatur von Infrastruktur der Daseinsvorsorge in Entwick-lungsländern und in Katastrophenfällen, z.B. Wasserbrunnen und Wasseraufbereitungsanlagen sowie 6.die Zuwendung von Opfertieren an bedürftige Familien muslimischen Glaubens. Daneben organisiert die Gesellschaft Patenschaften für Waisenkinder sowie hilfsbedürftige Kinder im In- und Ausland. Die Erfüllung der Satzungszwecke ist nicht auf Angehörige eines Landes oder nationale Grenzen bezogen und wird auch dadurch nicht eingeschränkt. Die Gesellschaft muss in einzelnen Jahren nicht sämtliche Satzungszwecke (Zwecke im engeren Sinn und diesbezügliche Zweckverwirklichungsmaßnahmen) und auch jahresübergreifend nicht jeden Satzungszweck mit gleicher Intensität verfolgen. Es können auch nur einzelne Themenfelder oder innerhalb eines Themenfeldes auch nur einzelne Teile nach Wahl der Organe der Gesellschaft gefördert werden. Welche Satzungszwecke die Gesellschaft mit welcher Intensität verfolgt, steht im Ermessen der Geschäftsführung. Die Gesellschaft sollte allerdings jeden Zweck innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mindestens einmal verfolgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Die beiden Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Geschäftsführer: Hilal, Mehmet, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Dr. Şahin, Yavuz, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 2

23.02.2023
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Mehmet Hilal
Geschäftsführer

28.04.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Mehmet Hilal
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Yavuz Şahin
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 28.04.2021