Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Becker, Ursula Margarete Maria, Köln,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
01.08.2024
Schmied |
HRB 35332: Dr. Becker Klinikgesellschaft Möhnesee GmbH, Köln, Parkstr. 10, 50968 Köln. Prokura erloschen: Dr. med Dahmen, Alina, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 35332: Dr. Becker Klinikgesellschaft Möhnesee GmbH, Köln, Parkstr. 10, 50968 Köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. med Dahmen, Alina, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 35332: Dr. Becker Klinikgesellschaft Möhnesee GmbH, Köln, Parkstr. 10, 50968 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Becker, Petra, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hummel, Tobias Michael, Brühl, * ‒.‒.‒‒; Liebsch, Bastian, Solingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Hummel, Tobias Michael, Norden, * ‒.‒.‒‒; Liebsch, Bastian, Solingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 35332: Dr. Becker Klinikgesellschaft Möhnesee GmbH, Köln, Parkstr. 10, 50968 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2018 mit der Möhnesee Catering Services GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 52734) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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