HRB 205661: Dr. Carstensen Immobilien GmbH, Winsen (Luhe), Winsener Landstraße 2, 21423 Winsen (Luhe). Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Dr. Carstensen Immobilienverwaltung GmbH. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: die Vermietung und Verwaltung von Immobilien aller Art sowie die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen hierüber für eigene und fremde Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 205661: Dr. Carstensen Immobilien GmbH, Winsen (Luhe), Winsener Landstraße 2, 21423 Winsen (Luhe). Einzelprokura: Corde, Sylvia, Brackel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 205661:Dr. Carstensen Immobilien GmbH, Winsen (Luhe), Winsener Landstraße 2, 21423 Winsen (Luhe).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2015. Geschäftsanschrift: Winsener Landstraße 2, 21423 Winsen (Luhe). Gegenstand: Vermietung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien aller Art für eigene und fremde Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34 GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Carstensen, Jörg, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Carstensen, Jens, Winsen/Luhe, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dr. Carstensen Immobilien OHG, Winsen (Luhe) (Amtsgericht Lüneburg HRA 110515) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.04.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.