Dr. Conrad Treuhand GmbH, Hamburg (Neuer Wall 44, 20354 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2008 mit der Hesse Newman Treuhand GmbH - geändert in: HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 106145) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hesse Newman Treuhand GmbH - geändert in: HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH - am 25.09.08 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dr. Conrad Treuhand GmbH, Kaarst (Neuer Wall 44, 20354 Hamburg). Nach Sitzverlegung nunmehr (jetzt Amtsgericht Hamburg, HRB 105349) Hamburg.
Dr. Conrad Treuhand GmbH, Hamburg (Neuer Wall 44, 20354 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2003 mit Änderung vom 08.11.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Kaarst (bisher AG Neuss HRB 14570) nach Hamburg beschlossen. Gegenstand: neben der eigenen Beteiligung an Gesellschaften die Übernahme und Verwaltung von Kommanditbeteiligungen an Fondsgesellschaften in Höhe des in den jeweiligen Beitrittserklärungen der Treugeber angegebenen Betrages sowie das treuhänderiche Halten solcher Kommanditbeteiligungen im eigenen Namen, aber im Interesse und für Rechnung der jeweiligen Treugeber. Die Gesellschaft ist berechtigt, Treuhandgelder auch in anderen Gesellschaften als Fondsgesellschaften anzulegen, soweit es sich dabei nicht um Aktiengesellschaften handelt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Conrad, Holger, Kaarst, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Schaare, Helge, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Dr. Conrad Treuhand GmbH, Hamburg (Neuer Wall 44, 20354 Hamburg). Der Sitz ist nach Neuss (jetzt Amtsgericht Neuss HRB 14570) verlegt.
Dr. Conrad Treuhand GmbH, Kaarst (41564 Kaarst). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19. 05.2003, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 8. November 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher AG Hamburg HRB 87498) nach Kaarst beschlossen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind neben der eigenen Beteiligung an Gesellschaften die Übernahme und Verwaltung von Kommanditbeteiligungen an Fondsgesellschaften in Höhe des in den jeweiligen Beitrittserklärungen der Treugeber angegebenen Betrages sowie das treuhänderische Halten solcher Kommanditbeteiligungen im eigenen Namen, aber im Interesse und für Rechnung der jeweiligen Treugeber. Die Gesellschaft ist berechtigt, Treuhandgelder auch in anderen Gesellschaften als Fondsgesellschaften anzulegen, soweit es sich dabei nicht um Akteingesellschaften hanbdelt. Sie ist ferner zu allen nicht erlaubnispflichtigen Geschäften und Maßnahmen im In- und Ausland berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an diesen beteiligen ebenso wie sie berechtigt ist, stille Gesellschafter an ihrem Unternehmen zu beteiligen; ferner darf sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich zur Durchführung ihrer Aufgaben Dritter bedienen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Conrad, Holger, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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