HRB 1651 NI: Dr. Dreier Verwaltungs-GmbH, Kampen/Sylt (Hans-Hansen-Wai 27, 25999 Kampen/Sylt). Die Verschmelzung ist mit der am 02.04.2012 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 2436) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 1651 NI: Dr. Dreier Verwaltungs-GmbH, Kampen/Sylt (Hans-Hansen-Wai 27, 25999 Kampen/Sylt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die DHG GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (AG Gelsenkirchen, HRB 2436) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.