HRA 733049: Dr. Ellwanger & Kramm Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Stuttgart, Königstraße 17, 70173 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Klingler, Gregor, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒.
HRA 733049: Dr. Ellwanger & Kramm Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Stuttgart, Königstraße 17, 70173 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Buttice, Marco, Gerlingen, * ‒.‒.‒‒; Hojczyk, Michael, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒; Notonica, Timo, Kernen im Remstal, * ‒.‒.‒‒; Trettensteiner, Adrian, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRA 733049: Dr. Ellwanger & Kramm Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Stuttgart, Königstraße 17, 70173 Stuttgart. Prokura erloschen: Roel, Bernhard, Waiblingen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 733049: Dr. Ellwanger & Kramm Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Stuttgart, Königstraße 17, 70173 Stuttgart. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Dr.Ellwanger & Kramm Beteiligungs GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 4717) am 01.08.2017 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 733049: Dr. Ellwanger & Kramm Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Stuttgart, Königstraße 17, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dr.Ellwanger & Kramm GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 4717) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 19.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag alle Aktiva und Passiva ihres aktiven Geschäftsbetriebs (ausgenommen die in § 6 des Ausgliederungsvertrags bezeichneten Finanzanlagen) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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