PR 1695: Dr. Görge & Kraushaar Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Cölbe (Zimmermannstraße 12, 35091 Cölbe). Eingetreten als Partner: Görge, Andreas, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Marburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PR 1695: Dr. Görge & Kraushaar Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Cölbe (Zimmermannstraße 12, 35091 Cölbe). Personenbezogene Daten geändert, nun: Partner: Görge, Tobias, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Marburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PR 1695: Dr. Görge & Kraushaar Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Cölbe (Zimmermannstraße 12, 35091 Cölbe). Eingetreten als Partner: Görge, Tobias, Steuerberater, Marburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PR 1695: Dr. Görge & Kraushaar Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Marburg (Zimmermannstraße 12, 35091 Cölbe). Neuer Name: Dr. Görge & Kraushaar Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Der Sitz ist nach Cölbe verlegt.
Dr. Görge & Kraushaar Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Marburg (Stadtwaldstraße 62 a, 35037 Marburg). Gegenstand geändert, nun: Neuer Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m.§ 43 Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 Abs. 3 WPO wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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