HRB 25037: Dr. Hövelmann & Rinsche GmbH, Aachen, Brabantstraße 43, 52070 Aachen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Vaalser Straße 259, 52074 Aachen.
HRB 25037: Dr. Hövelmann & Rinsche GmbH, Aachen, Brabantstraße 43, 52070 Aachen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.05.2021. Geschäftsanschrift: Brabantstraße 43, 52070 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen sämtlicher Leistungen zur Feststellung, Begutachtung, Bewertung und zur Abwicklung von Schäden und Mängeln u.a. an Gebäuden inkl. deren technischer Ausrüstung, Bauwerken, Anlagen und Ähnlichem. Hierzu zählen auch wirtschaftliche Schäden, wie z.B. Betriebsunterbrechungsschäden sowie die Zustandsfeststellung und die Wertermittlung der genannten Einrichtungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Hövelmann, Andreas, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Rinsche, André, Aachen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dr. Hövelmann & Rinsche Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Essen PR 4900) nach Maßgabe des Beschlusses der Partner vom 31.05.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.