HRA 1921: Dr. Heintz GmbH & Co. KG, Köln, Hildegard-von-Bingen-Allee 2, 50933 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Global Assekuranz-Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 32397) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 1921: Dr. Heintz & Co. KG, Köln, Max-Planck-Straße 39 b, 50858 Köln. Neue Firma nach Firmenänderung: Dr. Heintz GmbH & Co. KG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hildegard-von-Bingen-Allee 2, 50933 Köln. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Köll, Dieter, Köln, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Global Verwaltungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 92930), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 1921:Dr. Heintz & Co. KG, Köln, Innere Kanalstr. 69, 50823 Köln.Änderung zur Geschäftsanschrift: Max-Planck-Straße 39 b, 50858 Köln.
Dr. Heintz & Co, Köln, Innere Kanalstr. 69, 50823 Köln. Die Firma wurde um den Rechtsformzusatz ergänzt und lautet nunmehr: Dr. Heintz & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der SOCURA Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 13588) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dr. Heintz & Co, Köln, Innere Kanalstr. 69, 50823 Köln.Prokura erloschen: Spautz, Karl-Heinz.