HRA 35191 B: Dr. Herrmann Touristik GmbH & Co. KG, Berlin, Alt-Friedrichsfelde 63 B, 12683 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2016 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Dr. Herrmann Touristik GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 178678 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 35191 B: Dr. Herrmann Touristik GmbH & Co. KG, Berlin, Alt-Friedrichsfelde 63 B, 12683 Berlin. Änderung zu Nr. 1: hinsichtlich der Firma: Persönlich haftender Gesellschafter: Herrmann Fahrzeuginstandsetzung GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 53134 B); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Dr. Herrmann Touristik GmbH & Co. KG, Berlin, Alt-Friedrichsfelde 63 B, 12683 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Alt-Friedrichsfelde 63 B, 12683 Berlin.
Dr. Herrmann Mietbus GmbH & Co. KG, Berlin(Giesestraße 96/98, 12623 Berlin). Firma: Dr. Herrmann Touristik GmbH & Co. KG Prokura: 1. Heese, Marko, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura Rechtsform: Die Firma ist geändert. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Dr. Herrmann Touristik GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 46372 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..