Dr. Inselkammer GmbH, Fürth (Schwabacher Str. 106, 90763 Fürth). Die Verschmelzung wurde am 25.09.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 83404).
Dr. Inselkammer GmbH, Fürth (Schwabacher Str. 106, 90763 Fürth). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der INKA Holding GmbH & Co.KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 83404) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dr. Inselkammer GmbH, Fürth (Schwabacher Str. 106, 90763 Fürth). Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2005 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Tätigkeiten nach § 34 c Abs. 1 Ziff. 1 a und Ziff. 2 Gewo sowie die Beteiligung an Immobilien- und Wohnbaugesellschaften, insbesondere an Bauträgergesellschaften.