Dr. Jänsch Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH, Essen (Limbecker Platz 1, 45127 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ruhrland Automobile AG, Essen, am 05. April 2006 mi Berichtigung vom 11.04.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dr. Jänsch Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH, Essen (Limbecker Platz 1, 45127 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24. Januar 2006 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 14. Februar 2006 und der Hauptversammlung der Ruhrland Automobile AG vom gleichen Tag mit der Ruhrland Automobile AG mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 18269) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.