Dr. Kaiser Vision + Software GmbH, Weinböhla (Köhlerstraße 78 c, 01689 Weinböhla). Die Verschmelzung wurde am 05.10.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dr. Kaiser Vision + Software GmbH, Weinböhla (Köhlerstraße 78 c, 01689 Weinböhla). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2005 mit Nachtrag vom 02.06.2005 sowie Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen derselben Tage und Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers derselben Tage mit der vision experts GmbH mit dem Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Karlsruhe, HRB 8409) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.