HRB 41465: Dr. Koch Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Schorlemerstraße 86, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2020 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Prof. Dr. Koch, Wolfgang Walter Ulrich, Düsseldorf, geb. ‒.‒.‒‒, übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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