Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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c)
Ausgeschieden als Kommanditist:
Gerling-Koehne, Brita, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒.
Im Wege der Sondererbfolge eingetreten als
Kommanditist:
Tag, Jessica Maren Natalie, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
85.216,67 EUR.
Im Wege der Sondererbfolge eingetreten als
Kommanditist:
Koehne, Rolf Robert Gerko, Mülheim a. d. Ruhr, * ‒.‒.‒‒,
Einlage: 85.216,67 EUR.
Nach Erhöhung der Einlage im Wege der Sondererbfolge um
85.216,66 EUR Kommanditist:
Gerling, Philippa Anna, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒,
Einlage: 89.566,66 EUR. |
a)
28.11.2022
Metz |
HRA 9081: Dr. Koehne GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft KG, Mülheim an der Ruhr, Akazienallee 65, 45475 Mülheim an der Ruhr. Änderung zur Geschäftsanschrift: Akazienallee 69, 45475 Mülheim an der Ruhr.
HRA 9081: Dr. Koehne GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft KG, Mülheim an der Ruhr, Akazienallee 65, 45475 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2021 mit der RUHRLAND Grundstücks GmbH & Co. KG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HRA 9053) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 9081: Dr. Koehne GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft KG, Mülheim an der Ruhr, Akazienallee 65, 45475 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2021 mit der INTEGRAL Immobilienservice Beteiligungs GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HRB 16402) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 9081: Dr. Koehne GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft KG, Mülheim an der Ruhr, Akazienallee 65, 45475 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.12.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.12.2014 mit der Gerling-Koehne Versicherungsvermittlung GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR B 16242) verschmolzen. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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