HRB 72683:Dr. Kunkel Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, Tußmannstr. 61, 40477 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2014. Geschäftsanschrift: Tußmannstr. 61, 40477 Düsseldorf. Die Beteiligung jeder Art an anderen Unternehmen, der Erwerb anderer Unternehmen, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; die Ausrichtung der Strategie der Unternehmen; die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Wertpapieren, insbesondere von börsennotierten und nicht börsennotierten Aktien und von sonstigen Vermögensgegenständen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen zu den vorgenannten Zwecken, wobei erlaubnispflichtige Geschäfte insoweit nicht getätigt werden; die Projektvermittlung, Projektentwicklung und -betreuung sowie die Beratung in den Bereichen regenerative Energien und Immobilien; Handel mit und Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kunkel, Markus, Ratingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dr. Kunkel Beteiligungs AG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 58917) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.06.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Tußmannstr. 61, 40477 Düsseldorf
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Amtsgericht: Düsseldorf
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