Dr. Kurras Beteiligungsgesellschaft mbH, Kamen (Werkstr. 3, 59174 Kamen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hamm - HR A 2972 -) am 27.04.2005 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dr. Kurras Beteiligungsgesellschaft mbH, Kamen (Werkstr. 3, 59174 Kamen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.03.2005 im Wege des Formwechsels in die Dr. Kurras Beteiligungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Kamen (Amtsgericht Hamm - 2 AR 112/05 -) umgewandelt. Der Formwechsel wirderst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dr. Kurras Beteiligungsgesellschaft mbH, Kamen (Werkstr. 3, 59174 Kamen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: Die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten anderer Unternehmen bzw. von Anteilen anderer Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Kurras, Klaus Peter, Herzebrock-Clarholz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Hanhus-Kurras, Elke, Herzebrock-Clarholz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2003 Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Westhofen (bisher AG Worms HR B 2368) nach Kamen beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.