Dr. Kurras Immobilien GmbH & Co.KG, Herzebrock-Clarholz, Thomas-Mann-Str. 44, 33442 Herzebrock-Clarholz. Nach Firmenänderung und Sitzverlegung Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Kurras Verwaltungs GmbH, Herzebrock-Clarholz (Amtsgericht Gütersloh HRB 9085). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2012 mit der Dr. Kurras Beteiligungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (AG Gütersloh HRA 6720) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
33442 Herzebrock-Clarholz
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Amtsgericht: Gütersloh
Rechtsform: GmbH & Co. KG