Dr. Lehmann & Sohn GmbH, Bobritzsch (Erlenweg 12, 09627 Bobritzsch OT Niederbobritzsch). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 22.08.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Peter Lehmann (nunmehr: Dr. Lehmann & Sohn, Inhaber: Peter Lehmann e.K. mit Niederlassung in Bobritzsch, Amtsgericht Chemnitz, HRA 6144) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens am selben Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
09627 Bobritzsch
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Amtsgericht: Chemnitz
Rechtsform: GmbH