Dr. Lochmann Consulting GmbH, Frankfurt am Main (Hanauer Landstr. 220, 60314 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dr. Lochmann Consulting e.K. mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 47644) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dr. Lochmann Consulting GmbH, Frankfurt am Main (Hanauer Landstr. 220, 60314 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2005 mit Nachtrag vom 27.02.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie in § 6 Absatz 1 (Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte) und § 7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2005 mit Nachtrag vom 27.02.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 400,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der LF Mangament Consulting GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 32568) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Kapitalerhöhung ist mit Sacheinlagen erfolgt. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen verwiesen.
Dr. Lochmann Consulting GmbH, Frankfurt am Main (Hanauer Landstr. 220, 60314 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2005 mit Nachtrag vom 29.08.2005 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom jeweils selben Tag mit der LF Management ConsultingGmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 32568) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.