HRB 121905: Dr. Ludz Finanzanalyse und -vermittlungsgesellschaft mbH, Hamburg, Neuer Wall 54, 20354 Hamburg. Prokura erloschen Röpke, Lars Roger, Seevetal, * ‒.‒.‒‒; Thiel, Thorsten, Oststeinbek, * ‒.‒.‒‒. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 121905: Dr. Ludz Finanzanalyse und -vermittlungsgesellschaft mbH, Hamburg, Neuer Wall 54, 20354 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun Liquidator: Dr. Ludz, Christoph, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 121905: Dr. Ludz Finanzanalyse und -vermittlungsgesellschaft mbH, Hamburg, Neuer Wall 54, 20354 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Röpke, Lars Roger, Seevetal, * ‒.‒.‒‒; Thiel, Thorsten, Oststeinbek, * ‒.‒.‒‒.
HRB 121905: Dr. Ludz Finanzanalyse und -vermittlungsgesellschaft mbH, Hamburg, Neuer Wall 54, 20354 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Striepe, Thomas, Uetersen, * ‒.‒.‒‒.
Dr. Ludz Finanzanalyse und -vermittlungsgesellschaft mbH, Hamburg, Neuer Wall 54, 20354 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermittlung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie die Vermittlung geschlossener Fonds als Kapitalanlage, insbesondere Immobilienfonds. Die Gesellschaft erbringt die Anlagevermittlung und -beratung sowie die Abschlussvemittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, ausschließlich zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single-Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.
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