Dr. Mühlberger Vermögensverwaltungs-GmbH Immo I, Koblenz, Friedrich-Mohr-Straße 2, 56070 Koblenz.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dr. Mühlberger Vermögensverwaltungs GmbH Immo II, jetzt Dr. Mühlberger Vermögensverwaltungs - GmbH (Amtsgericht Koblenz HRB 6369), am 09.03.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Dr. Mühlberger Vermögensverwaltungs-GmbH Immo I, Koblenz, Friedrich-Mohr-Straße 2, 56070 Koblenz.Geschäftsanschrift: Friedrich-Mohr-Straße 2, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2009 mit Änderung vom 26.11.2009 und Neufassung vom 03.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Gesellschaften vom 13.08.2009, 26.11.2009 und 03.02.2010 mit der Dr. Mühlberger Vermögensverwaltungs GmbH Immo II mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 6369) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.