HRB 30184: Dr. Meng GmbH, Dortmund, Markgrafenstr. 41, 44139 Dortmund. Bestellt als Geschäftsführer: Kunau-Rehling, Christiane, Göttingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 30184: Dr. Meng GmbH, Dortmund, Markgrafenstr. 41, 44139 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und anderen Vermögenswerten sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang und die Erbringung von Beratungs- und Ingenieurleistungen, insbesondere auf dem Gebiet der Elektro- und Informationstechnik.
HRB 30184: Dr. Meng GmbH, Dortmund, Markgrafenstr. 41, 44139 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 20.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2018 mit der Dr. Meng Verwaltungs GmbH mit Sitz in Dortmund, (Amtsgericht Dortmund, HRB 24549) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 30184: Dr. Meng GmbH, Dortmund, Markgrafenstr. 41, 44139 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2018. Geschäftsanschrift: Markgrafenstr. 41, 44139 Dortmund. Gegenstand: die Verwaltung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und anderen Vermögenswerten sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. Dr.-Ing. Meng, Klaus-Günter, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dr. Meng Transition GmbH & Co. KG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 17487) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 17487: Dr. Meng GmbH & Co. KG, Dortmund, Markgrafenstr. 41, 44139 Dortmund. Firma geändert: Dr. Meng Transition GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2018 im Wege des Formwechsels in die Dr. Meng GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 30184) umgewandelt. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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