Dr. Mertens Leasing GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Lippstadt, (Planckstr. 12, 59557 Lippstadt).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers Mertens Automobile GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm HRA 1865) am 16.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dr. Mertens Leasing GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Lippstadt, (Planckstr. 12, 59557 Lippstadt).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der Mertens Automobile GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm HRA 1865) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.