HRB 735098: Ralf Hammer - Tierärztliche Hausapotheke GmbH, Rottenburg am Neckar, Jahnstraße 4, 72108 Rottenburg am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Dr. Ralf Hammer - Tierärztliche Hausapotheke GmbH. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hammer, Birgit, Rottenburg am Neckar, * ‒.‒.‒‒.
Ralf Hammer - Tierärztliche Hausapotheke GmbH, Rottenburg am Neckar, Jahnstraße 4, 72108 Rottenburg am Neckar.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2010 mit Nachtrag vom 30.08.2010. Geschäftsanschrift: Jahnstraße 4, 72108 Rottenburg am Neckar. Gegenstand: der Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hammer, Ralf, Rottenburg am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Hammer, Ralf, Rottenburg am Neckar, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Ralf Hammer, Tierärztliche Hausapotheke e.K.", Rottenburg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 725487) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.08.2010 mit Nachtrag vom 30.08.2010. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Ralf Hammer, Tierärztliche Hausapotheke e.K.", Rottenburg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 725487) am 30.09.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.