Dr. Siemer Getränke GmbH, Vechta, Schwichteler Straße 14, 49377 Vechta. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Valensina GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 13624) am 05.12.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Dr. Siemer Getränke GmbH, Vechta, Schwichteler Straße 14, 49377 Vechta. Die Eintragung lfd. Nr. 7 wird wegen eines Schreibfehlers wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2012 mit der Valensina GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 13624) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Dr. Siemer Getränke GmbH, Vechta, Schwichteler Straße 14, 49377 Vechta. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2012 mit der Valensina GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 113624) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Dr. Siemer Getränke GmbH, Vechta, Schwichteler Straße 14, 49377 Vechta. Nicht mehr Geschäftsführer: Sachs, Hans-Jürgen, Sevelen-Issum, * ‒.‒.‒‒.
Dr. Siemer Getränke GmbH, Vechta, Schwichteler Straße 14, 49377 Vechta. Bestellt als Geschäftsführer: Grobler, Thorsten, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Lütke Entrup, Matthias, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
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