Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
c)
die Forschung, Entwicklung, Herstellung
und der Vertrieb von Arzneimitteln,
diätetischen Lebensmitteln, Lebensmitteln,
biologischen Körperpflegemitteln,
Gesundheitspflegemitteln, Kosmetika aller
Art, Medizinprodukten,
Nahrungsergänzungsmitteln, Bioziden,
Bedarfsgegenständen, Kleidung sowie
Gebrauchs- und Schmuckgegenständen
aus Naturmaterialien sowie von
Informationsmaterialien über gesundes
Leben, und zwar im Groß- und
Einzelhandel. Darüber hinaus betreibt die
Gesellschaft den Im- und Export sowie
damit zusammenhängende
Vermittlungstätigkeiten der zuvor
bezeichneten Waren. |
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Prokura erloschen:
Bach, Jörg, Homburg, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
17.01.2025
Schäfer |
17 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Thielmann, Jonas, Homburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
29.11.2024
Schäfer |
HRB 3809: Dr. Theiss Naturwaren GmbH, Homburg, Michelinstraße 10, 66424 Homburg-Saar. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2021 mit der DIEDENHOFEN Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in St. Augustin (Amtsgericht Siegburg HRB 2655) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3809: Dr. Theiss Naturwaren GmbH, Homburg, Michelinstraße 10, 66424 Homburg-Saar. Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 (Geschäftsanteile), 7 (Ankaufsrecht), 9 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte), 10 (Einziehung), 14 (Erbfolge) und 15 (Bekanntmachungen) beschlossen.
HRB 3809: Dr. Theiss Naturwaren GmbH, Homburg, Michelinstraße 10, 66424 Homburg-Saar. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 mit der "Pasta Romana" Frischnudel GmbH mit Sitz in Bexbach ( Amtsgericht Saarbrücken HRB 3753) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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