HRB 2423: Dr. Wöllner Verwaltungs GmbH, Ludwigshafen/Rh., Wöllnerstr. 26, 67065 Ludwigshafen/Rh.. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. März, Barbara, Tegernsee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 2423: Dr. Wöllner Verwaltungs GmbH, Ludwigshafen/Rh., Wöllnerstr. 26, 67065 Ludwigshafen/Rh.. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Zakrzewski, Uwe, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2423: Dr. Wöllner Verwaltungs GmbH, Ludwigshafen/Rh., Wöllnerstr. 26, 67065 Ludwigshafen/Rh.. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. März, Barbara, Kolbermoor, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 2423: Dr. Wöllner Verwaltungs GmbH, Ludwigshafen/Rh., Wöllnerstr. 26, 67065 Ludwigshafen/Rh.. Nicht mehr Geschäftsführer: Zart, Rüdiger, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2423: Dr. Wöllner Verwaltungs GmbH, Ludwigshafen/Rh., Wöllnerstr. 26, 67065 Ludwigshafen/Rh.. Wohnort v.A.w. aktualisiert: Geschäftsführer: Dr. Zakrzewski, Uwe, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.03.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.03.2016 mit der Wöllner Logistik und Service Verwaltungs GmbH mit Sitz in Ludwigshafen/Rh. (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh., HRB 4919) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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