HRB 4146: Dr. Werner Financial Service AG, Göttingen, Gerhard-Gerdes-Straße 5, 37079 Göttingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hi-Tech Media Aktiengesellschaft am 11.10.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 4146: Dr. Werner Financial Service AG, Göttingen, Gerhard-Gerdes-Straße 5, 37079 Göttingen. Der mit der Hi-Tech Media Aktiengesellschaft Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRB 3111) am 18.09.2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist beendet. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 mit der Hi-Tech Media Aktiengesellschaft mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRB 3111) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 4146: Dr. Werner Financial Service AG, Göttingen, Gerhard-Gerdes-Straße 5, 37079 Göttingen. Bestellt als Vorstand: Dr. Werner, Horst Siegfried, Göttingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4146:Dr. Werner Financial Service AG, Göttingen, Gerhard-Gerdes-Straße 5, 37079 Göttingen.Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
Dr. Werner Financial Service AG, Göttingen, Gerhard-Gerdes-Straße 5, 37079 Göttingen. Mit der Hi-Tech Media Aktiengesellschaft, Göttingen (Amtsgericht Göttingen, HRB 3111) als herrschendem Unternehmen ist am 18.09.2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Hauptversammlungen vom 18.09.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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