Dr. Weyer GmbH, Schwerte, Rechmühle 18, 58239 Schwerte.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Weyer Beteiligungsgesellschaft mbH am 08.02.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dr. Weyer GmbH, Schwerte, Rechmühle 18, 58239 Schwerte.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.12.2009 mit der Weyer Beteiligungsgesellschaft GmbH mit Sitz in Schwerte (Amtsgericht Hagen, HRB 8347) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dr. Weyer GmbH, Schwerte (Rechmühle 18, 58239 Schwerte). Der mit der EFH ELMOS Finanzholding GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 10441) am 21. April 2005 abgeschlossene Gewinnabführungs- und Beherrschugsvertrag ist durch Vertrag vom 5. Dezember 2005 geändert. Die Gesellschafterversammlungen vom 5. Dezember 2005 haben der Änderung zugestimmt.
Dr. Weyer GmbH, Schwerte (Rechmühle 18, 58239 Schwerte). Mit der EFH ELMOS Finanzholding GmbH (AG Dortmund, HRB 10441) als herrschendem Unternehmen ist am 21.04.2005 rückwirkend für die Zeit ab 01.01.2005, ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlungvom 06.06.2005 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.