HRB 11212: InterCora GmbH, Aue, Neumarkt 1, 08280 Aue. Die unter laufender Nr. 8 eingetragene Verschmelzung ist am 12.09.2018 wirksam geworden. Von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 122 a Abs. 2, 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 11212: InterCora GmbH, Aue, Neumarkt 1, 08280 Aue. Die Gesellschaft ist als übertragende Gesellschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 24.05.2018 und des Verschmelzungsbeschlusses ihrer Gesellschafter vom 04.07.2018 mit der InterCora Real Estate s.r.o. mit Sitz in Pilsen (Bezirksgericht von Pilsen Abschnitt C, Einlageblatt 25083, Id.- Nr.: 29105706) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 11212: InterCora GmbH, Aue, Neumarkt 1, 08280 Aue. Gemäß § 122 d UmwG wird bekanntgemacht, dass die Gesellschaft den Verschmelzungsplan zwischen der Gesellschaft und der InterCora Real Estate s.r.o mit Sitz in Pilsen, eingetragen im Bezirksgericht von Pilsen Abschnitt C, Einlageblatt 25083, Id.-Nr.: 29105706 übersandt hat.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:InterCora GmbH mit Sitz in Aue, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 11212; Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht als übertragende Gesellschaft;InterCora Real Estate s.r.o mit Sitz in Pilsen, eingetragen im Bezirksgericht von Pilsen Abschnitt C, Einlageblatt 25083, Id.-Nr.: 29105706; Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach tschechischem Recht als übernehmender Rechtsträger.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern entfällt, da die Beteiligungsverhältnisse an beiden beteiligten Gesellschaften identisch sind (Schwesternverschmelzung) und alle Gesellschafter auf eine Anfechtung des Verschmelzungsbeschlusses verzichten werden, insbesondere auch auf ein Abfindungsangebot.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden InterCora GmbH mit dem Sitz in Aue, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 11212, richten sich im Wesentlichen nach § 122 j Umwandlungsgesetz (UmwG), wonach den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen 2 (zwei) Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der übertragenden Gesellschaft unter der o. g. Adresse Neumark 1, 08280 Aue, angemeldet und glaubhaft gemacht haben, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis 15 (fünfzehn) Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes entstanden sind. Gläubiger werden deshalb gebeten, ihre Ansprüche unmittelbar an die vorgenannte Gesellschaft unter der o. g. Anschrift geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem jeweiligen Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft haben nach § 35 des tschechischen Gesetzes Nr. 125/2008 S.d.G., über Umwandlungen der Handelsgesellschaften und Genossenschaften, das Recht, eine ausreichende Sicherung ihrer bisher nicht fälligen Forderungen innerhalb von sechs Monaten ab Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister zu verlangen, wenn sich durch Verschmelzung die Einbringlichkeit ihrer Forderung verschlechtert. Wird keine Vereinbarung über die Weise und den Umfang der Sicherung getroffen, so entscheidet über die ausreichende Sicherung und deren Umfang auf Grund der Art und Höhe der Forderung das Gericht. Dieses Recht erlischt mit erfolglosem Fristablauf.Ansprüche sind an die Adresse Pilsen-Severní Předměsti, Lochotínská 1108/18, PSČ 301 00, zu richten. Unter den jeweiligen vorstehenden Anschriften können Gläubiger vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Rechte der Gläubiger kostenlos einholen.
HRB 11212: InterCora GmbH, Aue, Neumarkt 1, 08280 Aue. Die IMG Immobilien Management GmbH mit Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 10220) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Karosseriebau Gera Grundbesitz KG, Erlangen, Ebrardstr. 12, 91054 Erlangen. Firma geändert, nun: Dr. Zembsch Grundbesitz KG.
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