HRB 503642: Dr. med. Wolfgang Böger GmbH, Bad Langensalza, Illebener Weg 25a, 99947 Bad Langensalza. Die Verschmelzung wurde am 21.07.2016 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42253).
HRB 503642: Dr. med. Wolfgang Böger GmbH, Bad Langensalza, Illebener Weg 25a, 99947 Bad Langensalza. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der BBG Böger UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG mit dem Sitz in Seligenstadt (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42253) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.
Dr. med. Wolfgang Böger GmbH, Bad Langensalza, Illebener Weg 25a, 99947 Bad Langensalza. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Dr. med. Böger, Wolfgang, Mülverstedt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Böger, Brigitte, Mülverstedt, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Dr. med. Wolfgang Böger GmbH, Bad Langensalza, Illebener Weg 25a, 99947 Bad Langensalza.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Böger, Brigitte, Mülverstedt, * ‒.‒.‒‒.
Dr. med. Wolfgang Böger GmbH, Bad Langensalza, Illebener Weg 25a, 99947 Bad Langensalza.Die Podologie- und Diabetes-Zentrum Böger, Böger und Partner - Medizinpädagogen, Podologen und Diabetologie mit dem Sitz in Bad Langensalza (Amtsgericht Jena PR 400014) und die Consulting für Heilberufe, Dr. Böger und Partner, Facharzt für Innere Medizin und Diplom-Medizinpädagoge mit dem Sitz in Bad Langensalza (Amtsgericht Jena PR 500039) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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