H.B. Fuller Window GmbH, Lüneburg (An der Roten Bleiche 2-3, 21335 Lüneburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2008 und Ergänzung vom 21.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2008 bzw. 21.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.07.2008 bzw. 21.07.2008 mit der H.B. Fuller Deutschland GmbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg, HRB 2337) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden H.B. Fuller Deutschland GmbH am 30.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: GmbH