Drachenfelssee 642. V V GmbH, Bonn, (Kurt-Schumacher-Straße 18-20, 53113 Bonn).Die Verschmelzung der Gesellschaft mit der SaarGummi TECHNOLOGIES S.à.r.l. mit dem Sitz in Schengen/Luxemburg, eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés von Luxemburg unter der Nr. B 108936, als übemehmender Gesellschaft ist am 07.03.2008 wirksam geworden.; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122 k Abs. 4 UmwG.
Drachenfelssee 642. V V GmbH, Bonn (Kurt-Schumacher-Straße 18-20, 53113 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragende Gesellschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 08. Februar 2008 und des Verschmelzungsbeschlusses ihrer Gesellschafter vom 08. Februar 2008 mit der SaarGummi TECHNOLOGIES S.à.r.l. mit dem Sitz in Schengen/Luxemburg, eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés von Luxemburg unter der Nr. B 108936, als übemehmender Gesellschaft verschmolzen. Diese Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Drachenfelssee 642. V V GmbH, Bonn (Kurt-Schumacher-Straße 18-20, 53113 Bonn). Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über eine geplante grenzüberschreitende Verschmelzung eingereicht worden.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt die Drachenfelssee 643. VV GmbH (Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn) mit dem Sitz in Bonn als übertragende Gesellschaft und die SaarGummi technologies S.á.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht, eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg unter Nr. B 108936 mit dem Sitz in Schengen/Luxemburg (Geschäftsanschrift: 97, Route du Vin, L-5445 Schengen) als übernehmende Gesellschaft. Den Gläubigern der Drachenfelssee 642. VV GmbH als übertragender Gesellschaft ist gemäß § 122 j UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen 2 Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Gläubiger, die von den vorbeschriebenen Rechten Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ihren Anspruch schriftlich bei der Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft unter der Anschrift: Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, anzumelden. Vollständig Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Gläubigerrechte bei der übertragenden Gesellschaft können unter der folgenden Anschrift kostenlos eingeholt werden: Drachenfelssee 642 VV GmbH, Geschäftsführung, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn. Gemäß Artikel 268 LSC können die Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans nach Luxemburger Recht begründet worden, ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichts, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren Sitz hat, die Stellung von Sicherheiten für fällige und noch laufende Forderungen für den Fall beantragen, sofern der Verschmelzungsvorgang die Sicherheiten der Gläubiger verringern würde. Der Vorsitzende Richter weist diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger über angemessene Sicherheiten verfügt oder, wenn diese in Anbetracht des Vermögens der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig sind. Die Schuldnerin kann diesen Antrag hinfällig werden lassen, in dem sie den Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderung befristet ist. Sofern die Sicherheiten nicht in der festgesetzten Frist erbracht werden, werden die Forderungen sofort fällig. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Gläubigerrechte bei der übernehmenden Gesellschaft können unter der folgenden Anschrift kostenlos eingeholt werden: SaarGummi technologies S.á.r.l., Geschäftsführung, 97, Route du Vin, L-5445 Schengen/Luxemburg. Minderheitsgesellschafter im Sinne von § 122 d Satz 2 Ziff. 4 UmwG sind nicht vorhanden. Die übertragende Gesellschaft ist alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft. Die im Handelsregister des Amtsgericht München unter HRB 169326 eingetragene Blitz 07-340 GmbH ist alleinige Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft.
Drachenfelssee 642. V V GmbH, Bonn (Kurt-Schumacher-Straße 18-20, 53113 Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Nicht mehr Geschäftsführer: Hundt, Angelika, Wesseling, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Johansson, Pär, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Drachenfelssee 642. V V GmbH, Bonn (Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2007. Gegenstand: Verwaltung eigener Vermögenswerte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hundt, Angelika, Wesseling, * ‒.‒.‒‒.