HRB 10189: Draco Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 1, 47669 Wachtendonk. Bestellt als Geschäftsführer: Hendricks, Stefan, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 10189: Draco Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 1, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.01.2020 mit der Delta Grundstücksentwicklung Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve, HRB 4202) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10189: Draco Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 1, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.01.2020 mit der Alpha Grundstücksentwicklung Essen Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve, HRB 4189) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10189: Draco Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 1, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.01.2020 mit der Jota Grundstücksentwicklung Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve, HRB 4308) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10189: Draco Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 1, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.01.2020 mit der Kappa Grundstücksentwicklung Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve, HRB 4310) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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