Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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Einzelprokura:
Komann, Teresa, München, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.04.2024
Seidl |
HRB 5632: Drei Masken Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, Herzog-Heinrich-Str. 18, 80336 München. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Hanke, Dirk Olaf, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr.mult. Rieder, Werner, Verleger, München. Prokura erloschen: Dr. Hanke, Dirk Olaf, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5632: Drei Masken Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, Herzog-Heinrich-Str. 18, 80336 München. Einzelprokura: Dr. Hanke, Dirk Olaf, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5632: Drei Masken Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, Mozartstr. 18, 80336 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Herzog-Heinrich-Str. 18, 80336 München.
Drei Masken Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, Mozartstr. 18, 80336 München.Die GPC - Gesellschaft für Politikconsulting und anwendungsorientierte Wahlforschung mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 94070) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2010 mit Nachtrag vom 17.05.2010 und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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