HRB 29407: Dreischtrom GmbH, Dresden, Waisenhausstr. 8, 01067 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.03.2022, AZ: 533 IN 1987/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 29407: Dreischtrom GmbH, Dresden, Waisenhausstr. 8, 01067 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 08.12.2021, AZ: 533 IN 1987/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
HRB 29407: Dreischtrom GmbH, Hoyerswerda, Industriegelände Straße D Nr. 2a, 02977 Hoyerswerda. Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2021 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Dresden. Geschäftsanschrift: Waisenhausstr. 8, 01067 Dresden.
HRB 29407: Dreischtrom GmbH, Hoyerswerda, Industriegelände Straße D Nr. 2a, 02977 Hoyerswerda. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 29407: Dreischtrom GmbH, Hoyerswerda, Industriegelände Straße D Nr. 2a, 02977 Hoyerswerda. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der DS Erdgaskontor GmbH mit dem Sitz in Hoyerswerda und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die DS Erdgaskontor GmbH mit dem Sitz in Hoyerswerda (Amtsgericht Dresden HRB 31667) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2018 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.06.2018 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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