HRB 202020: Dres. Mischke/Wenzel Medikamentenabgabegesellschaft mbH, Harsefeld, Weißenfelder Str. 8, 21698 Harsefeld. Bestellt als Geschäftsführer: Ott, Svetlana, Fredenbeck, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 202020: Dres. Mischke/Wenzel Medikamentenabgabegesellschaft mbH, Harsefeld, Weißenfelder Str. 8, 21698 Harsefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Jahresabschluss) beschlossen.
Dres. Mischke/Wenzel Medikamentenabgabegesellschaft mbH, Harsefeld, Weißenfelder Str. 8, 21698 Harsefeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2009. Geschäftsanschrift: Weißenfelder Str. 8, 21698 Harsefeld. Gegenstand: Das Betreiben einer Medikamentenabgabegesellschaft sowie der Handel mit Tierfutter sowie der Handel mit nicht genehmigungspflichtigen Waren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Mischke, André, Horneburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wenzel, Martin, Harsefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Dres. Mischke/Wenzel Medikamentenabgabegesellschaft OHG mit Sitz in Harsefeld (AG Tostedt HRA 201420) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.08.2009 mit Änderung vom 10.11.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2009 und 10.11.2009. Die Ausgliederung ist mit mit der Eintragung vom heutigen auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.