HRB 2754: Dresdner Herrenmode GmbH, Hof, Am Wiesengrund 20, 95032 Hof. Die Ernst Ried Eritex Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 2575) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2754:Dresdner Herrenmode GmbH, Hof, Am Wiesengrund 20, 95032 Hof.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gonczarowski, Leon, Kaufmann, Hof, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Arnold, Günther, Oberkirch-Bottenau; Glaser, Klaus, Schwarzenbach/Saale.
Dresdner Herrenmode GmbH, Hof, Am Wiesengrund 20, 95032 Hof.Die Gesellschafterversammlungen vom 24.06.2010 und 27.08.2010 haben die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 3.108,12 EUR und sodann eine Herabsetzung des Stammkapitals in vereinfachter Form um 4.400,00 EUR auf 510.000,00 EUR sowie die Änderung der §§ 5 (Stammkapital) und 7 (Gesellschafterversammlung, Gesellschafter- beschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 510.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 24.06.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2010 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 24.06.2010 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Grundstück Bamberg") auf die Stern Textilmarkt GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 2025) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.