Dresdner Kleinwort Beteiligungs-Gesellschaft mbH & Co. KG., Frankfurt am Main, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main.Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Süddeutsche Industrie-Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 7599). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Dresdner Kleinwort Beteiligungs-Gesellschaft mbH & Co. KG., Frankfurt am Main, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main.(Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Ausgenommen sind Bankgeschäfte im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis bedürfen.Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Süddeutsche Industrie-Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 7599). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Dresdner Kleinwort Beteiligungs-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 44141). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.