Dresdner Kleinwort Research GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Allee 44, 60486 Frankfurt am Main.Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Atlas-Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Homburg v.d.H. (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 7054). Die Firma ist erloschen.
Dresdner Kleinwort Research GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Allee 44, 60486 Frankfurt am Main.(Gesellschaftszweck ist die Unterstützung von Kapitalanlagegeseilschaften und anderen Vermögensverwaltern bei der Vermögensanlage, insbesondere in Wertpapieren, sowie bei allen damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Vermögen für Dritte auch selbst zu verwalten. Die Gesellschaft betreibt weder Bankgeschäfte im Sinne des § 1 KWG noch Rechts- oder Steuerberatung.Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Allee 44, 60486 Frankfurt am Main. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Atlas-Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Homburg v.d.H. (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 7054). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Dresdner Kleinwort Research GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 31244). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.