Dresdner Plakat- und Werbe-GmbH, Dresden (Dammweg 6, 01097 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 10.10.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dresdner Plakat- und Werbe-GmbH, Dresden (Dammweg 6, 01097 Dresden). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Ströer Media Deutschland GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 21715) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Dresdner Plakat- und Werbe-GmbH, Dresden (Dammweg 6, 01097 Dresden). Der zwischen der Gesellschaft und der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln (HRA 21715) eingetragenen Ströer Media Deutschland GmbH & Co.KG in Köln bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 12.12.2005 in den §§ 3 (Verlustübernahme) und 4 (Wirksamwerden und Vertragsdauer) geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 01.12.2005 zugestimt.