HRB 8180: Dressel GmbH, Unna, Heinrich-Hertz-Straße 18, 59423 Unna. Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2019 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gegenstand geändert, nunmehr: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erstellung von industrieller Prozessautomation, Steuerungstechnik und Schaltanlagenbau.
HRB 8180: Dressel GmbH, Unna, Heinrich-Hertz-Straße 18, 59423 Unna. Nicht mehr Geschäftsführer: Bellmer, Michael, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8180: Dressel GmbH, Unna, Heinrich-Hertz-Straße 18, 59423 Unna. Bestellt als Geschäftsführer: Bellmer, Michael, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wiesing, Josef, Wetzlar, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8180:Dressel GmbH, Unna, Heinrich-Hertz-Straße 18, 59423 Unna.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2014. Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 18, 59423 Unna. Gegenstand: Erstellung von industriellen Prozessautomaten, Steuerungstechnik und Schaltanlagenbau. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fischer, Dirk, Fröndenberg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wiesing, Josef, Wetzlar, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Strehlau, Markus, Castrop-Rauxel, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dressel GmbH & Co. KG, Unna (Amtsgericht Hamm, HR A 3280) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.