Drettmann Yachts GmbH, Hamburg, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg. Neuer Sitz: Bremen. Der Sitz ist nach Bremen (jetzt Amtsgericht Bremen, HRB 28899 HB) verlegt.
HRB 28899 HB: Drettmann Yachts GmbH, Bremen, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen. Drettmann Yachts GmbH; Bremen. Geschäftsanschrift: Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen. Gegenstand: Der Aus- und Umbau sowie die Reparatur von Booten, der Handel mit Neu- und Gebrauchtbooten sowie Bootszubehör aller Art in eigenen oder fremden Namen und auf eigene oder fremde Rechnung, und das Betreiben einer Werbeagentur. Kapital: 250.000 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Drettmann, Claudia, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2013. zuletzt geändert durch Beschluss vom 24.05.2013 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2013 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 126591) nach Bremen verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Sitz). Folgende Gesellschaften sind bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: Drettmann Yachts GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen, HRB 26284). Tag der ersten Eintragung: 04.03.2013.
HRB 26284 HB: Drettmann Yachts GmbH, Bremen, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen. Die Verschmelzung ist mit der am 11.07.2013 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hamburg, HRB 126591) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Drettmann Yachts GmbH, Hamburg, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Drettmann Yachts GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 26284 HB) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 26284 HB: Drettmann Yachts GmbH, Bremen, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die DR Yachten GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 126591) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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