Drewes & Hellmann oHG, Werl, Zur Mersch 9, 59457 Werl. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Werler Modellbau GmbH am 16.12.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Drewes & Hellmann oHG, Werl, Zur Mersch 9, 59457 Werl. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2010 mit der Werler Modellbau GmbH mit Sitz in Werl (Amtsgericht Arnsberg HRB 4198) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.