Drews-Meerane GmbH, Meerane, Zeller Weg 20, 74575 Schrozberg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Drews Textilwerke GmbH mit dem Sitz in Meerane (Amtsgericht Chemnitz HRB 22804) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am 07.09.2011. Der Gewinnabführungsvertrag vom 17.12.1991 mit der Drews Holding AG mit dem Sitz in Schrozberg ist durch Verschmelzung der Gesellschaft mit der Drews Textilwerke GmbH zum 07.09.2011 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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