Drifte-Brink Servicepartner GmbH, Moers, Lortzingstraße 1 b, 47447 Moers. Nicht mehr Geschäftsführer: Dybowski, Zbigniew Stanislaus, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Drifte-Brink, Annette, Moers, * ‒.‒.‒‒. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Drifte-Brink Servicepartner GmbH, Moers, Lortzingstraße 1 b, 47447 Moers.Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2009 ist die Gesellschaft aufgelöst. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Abwickler. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Abwickler gemeinsam vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Abwicklern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets allein zu vertreten. Jeder Abwickler kann durch Gesellschafterbeschluß von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Abwickler: Dybowski, Zbigniew Stanislaus, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsanschrift: Lortzingstraße 1 b, 47447 Moers.
Drifte-Brink Servicepartner GmbH, Moers (Lortzingstraße 1 b, 47447 Moers). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2006 mit Änderung vom 09.10.2006. Gegenstand: Der Baufertigteilmontagebetrieb, der Trockenbau sowie die Durchführung von Innenaus- und Umbauarbeiten als Generalübernehmer. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dybowski, Zbigniew Stanislaus, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Drifte-Brink, Annette, Moers, * ‒.‒.‒‒.